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Axel Glemser – Head of Sampling, TNS Infratest
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„Das Grundprinzip der Stichprobenziehung bedeutet zunächst, dass man
sich klar wird, für welche Grundgesamtheit man eine Aussage treffen
will. Sprich die Grundgesamtheit muss genau definiert werden –
sachlich, zeitlich und örtlich. Das ist der erste Schritt – ein
vergegenwärtigen der Grundgesamtheit.
Dann sollte man sich kundig machen, was eine geeignete Auswahlgrundlage
ist. Sprich, in welchem Rahmen kann ich meine Probanden für die
Stichprobe gewinnen? Kann ich eine Bevölkerungsstichprobe von Bayern
aus dem Telefonbuch ziehen? Muss ich mich vielleicht an Behörden
wenden, an die bayrischen Ämter, Kommunen, Städte und Gemeinden? Oder
gibt es andere Möglichkeiten?
Und man sollte sich drittens noch entscheiden, welches Auswahlverfahren
geeignet ist. Das Auswahlverfahren ist mitverantwortlich für die Möglichkeit die Ergebnisse hoch rechnen zu können.
Last but not least sollte auch geschaut werden, welchen Erhebungsmodus
man verwendet – d.h. soll z.B. mündlich, persönlich, telefonisch oder
online erhoben werden. Das kann eine Konsequenz auf die
Stichprobenbildung haben.“
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Der nachfolgende Auswahlplan zeigt die einzelnen Ablaufschritte bei der Auswahl einer Stichprobe.

Abbildung: Schritte der Stichprobenziehung (vgl. Böhler, 2004, S. 132)
In einem ersten Schritt findet die Bestimmung der Grundgesamtheit statt, wobei eine exakte Abgrenzung dieser erforderlich ist. Dieser Schritt ist meist bereits vorher im Forschungsprozess geschehen.
Die Grundgesamtheit der Forschungsobjekte vernünftig auszuwählen, ist in der Praxis oftmals recht anspruchsvoll.
Sollen
zum Beispiel die Prospekte des Elektronikhandelsriesen Saturn
psychologisch optimiert werden, stellt sich die Frage nach der
Grundgesamtheit an Personen, bei denen man das testen will. Soll nur
die Kernzielgruppe bis zu 40 Jahren analysiert werden, sollen breitere
Altersschichten ausgewählt werden, wo ist ein Schnitt sinnvoll? Für
welche Region sollen die Ergebnisse gelten? Wählt man nur Personen in
Deutschland, nur Personen im Einzugsgebiet der Filialen, nur Personen
in Städten?
Schon dieser kleine Einblick verdeutlicht, dass hier sorgfältige
Planung und logische Abgrenzungen der Grundgesamtheit erforderlich
sind.
Um sicherzugehen, dass später auch nur Personen in die Stichprobe geraten, die zur relevanten Grundgesamtheit gehören, wird man als Projektleiter meist auf der erfolgten Abgrenzung der Grundgesamtheit basierend Screeningfragen definieren. Die Interviewer werden diese Fragen gleich zu Beginn von Interviews stellen und diese ggf. beenden, wenn sich herausstellt, dass eine befragte Person nicht der Grundgesamtheit angehört.
Im zweiten Schritt des Auswahlplans geht es um die Bestimmung der Auswahlgrundlage. Sie sollte eine möglichst hohe Deckung mit der Grundgesamtheit haben. Beispiele für eine Auswahlgrundlage sind Telefonbücher, eine Kundendatenbank oder eine Landkarte mit Planquadraten.
Die Festlegung des Stichprobenumfangs bestimmt, wie viele Personen, Haushalte oder andere Elemente in die Auswahl gelangen sollen.
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Axel Glemser – Head of Sampling, TNS Infratest
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„Die Wahl der Stichprobengröße ist eine kniffelige Frage. Es hängt im
Wesentlichen an der Population, die damit abgebildet werden soll. Für
bundesweite Bevölkerungsstudien ist man z.B. mit einer Stichprobengröße
von 1000-1100 gut bedient.“
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Die Festlegung der richtigen Stichprobengröße richtet sich nach praktisch- ökonomischen und statistisch- mathematischen Grundsätzen.
Meist wird man nicht alle Personen in der Auswahlgrundlage befragen, sondern ein bestimmtes Verfahren zum Gewinnen einer Stichprobe einsetzen.
Im vorletzten Schritt nimmt man die Entscheidung über Auswahlprinzip, Auswahlverfahren und Auswahltechnik vor, dann folgt die Durchführung.
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